Der von Wladimir Putin am 24.02.2022 begonnene und von Alexander Lukaschenko unterstützte unprovozierte, völkerrechtewidrige Angriffskrieg auf die Ukraine macht mich sprachlos. Die uneingeschränkte Verurteilung diese Verbrechens ist selbstverstänglich. Ein Konstrukt aus Lügen, historischen Befindlichkeiten und Allmachtsphantasien bilden niemals die Rechtfertigung für eine solche Tat.
Die verhängten Sanktionen auf nationaler und internationaler Ebene begrüße ich ausdrücklich. Das Mittragen der dadurch unvermeidlichen Rückwirkungen auf unseren eigenen (wirtschaftlichen) Alltag betrachte ich als einen - meinen - solidarischen Beitrag mit den Menschen der Ukraine.
Nicht nur aufgrund der geltenden Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte (dual use) Güter, sondern auch als Versuch die eigenen Ohnmacht zu bekämpfen, gilt rückwirkend (ex tunc) zum 24.02.2022 für alle von mir für meine Auftraggeber getätigten Entwicklungsleistungen folgende Bedingung:
Auftragsentwicklungen und Dienstleistungen, die sich ihrem Wesen nach eignen im Sinne einer Wertschöpfung im Staatsgebiet von Russland oder Belarus eingesetzt werden zu können, führe ich nicht aus. Zudem verlange ich von allen Auftraggebern eine Erklärung, die die o.g. Verwendung, Vermarktung oder Weitergabe der beauftragten Leistungen (direkt oder durch dritte) ausschließt. Ohne dies Erklärung werde ich entsprechende Anfragen ablehnen.
Dies gilt zunächst für die Dauer des Konflikts in der Ukraine und längstens bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Wladimir Putin als Kriegsverbrecher durch ein internationales Gericht.